Diese Anweisung gilt fr groe Zellen mit einer Bruttomasse von mehr als 500 g, groe Batterien mit einer Bruttomasse von mehr als 12 kg und Ausrstungen, die groe Zellen oder groe Batterien der UN-Nummern 3090, 3091, 3480, 3481, 3551 und 3552 enthalten.

Die Groverpackungen sind fr Zellen, Batterien und Ausrstungen, die Zellen oder Batterien enthalten, zugelassen, wenn die allgemeinen Vorschriften der Abschnitte 4.1.1 und 4.1.3 erfllt sind.

Die Groverpackungen mssen den Prfanforderungen fr die Verpackungsgruppe II entsprechen.

Zellen, Batterien oder Ausrstungen mssen in Innenverpackungen eingesetzt oder durch andere geeignete Mittel, wie Einsetzen in Trays oder durch Unterteilungen, getrennt werden, um einen Schutz gegen Beschdigungen zu gewhrleisten, die unter normalen Befrderungsbedingungen verursacht werden knnen durch:

a) Bewegungen oder Anordnungen innerhalb der Groverpackung;

b) Berhrungen mit anderen Zellen, Batterien oder Ausrstungen innerhalb der Groverpackung und

c) Belastungen der Zellen, Batterien oder Ausrstungen innerhalb der Groverpackung, die durch das Gewicht darber liegender Zellen, Batterien, Ausrstungen und Verpackungsbestandteile entstehen.

Wenn in der Groverpackung mehrere Zellen, Batterien oder Ausrstungen verpackt werden, drfen Scke (z. B. aus Kunststoff) allein nicht fr die Erfllung dieser Vorschriften verwendet werden.


Zustzliche Vorschrift
Die Batterien mssen gegen Kurzschluss geschtzt sein.